Als Heilpraktikerin bin ich in der Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.
Ich orientiere mich bei meinen Behandlungskosten an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Diese Gebührenordnung dient einer Orientierungshilfe, welche innerhalb eines Rahmenbetrages das übliche Honorar aufzeigt.
Die Untersuchungs- und Behandlungskosten müssen unabhängig von einem eventuellen Auszahlungsbetrag der Versicherungen immer voll vom Patienten ausgeglichen werden.
Nach Rechnungserhalt erfolgt die Begleichung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Eine sofortige Bezahlung der Kosten in bar ist ebenfalls möglich.
Die Kosten können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Bei gezielten Fragen nach der Kostenhöhe einzelner Leistungen kontaktieren Sie mich bitte!

Eine Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus (Privatversicherung, Beihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Zusatzversicherung). Bitte klären Sie als Patient mit Ihrem Versicherungsträger ab, ob und zu welchem Anteil die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung übernommen werden.

Heilpraktiker-Kosten bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ohne Zusatzversicherung müssen selbst übernommen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).

Beispiel einer Kostenaufstellung anhand einer zeitintensiven (bis 2 h) Blutegeltherapie:

(exklusiv einer evtl. vorausgegangenen ausführlichen Erstanamnese!)

Ziffer 1: Untersuchung 20,50 Euro
Ziffer 5: Beratung 20,50 Euro
Ziffer 27.1: Setzen von Blutegeln 31,00 Euro
Ziffer 32.1: Versorgung einer kleinen Wunde 10,50 Euro (pro Bissstelle)
Ziffer 33.2: Pflasterverband 15,00 Euro
+ Sachkosten: Kosten für die Egel + Verbandsmaterial

Diese Rechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung durch die einzelnen Kassen ist unterschiedlich und sollte zuvor vom Patienten mit seinem Kostenträger abgeklärt werden.
Eine evtl. Differenz ist vom Patienten zu tragen.

Beispiel einer Kostenaufstellung anhand einer Dorn-Breuss-Therapie:

Ziffer 1 und Ziffer 5 bei Notwendigkeit

(Ziffer 1: Untersuchung 20,50 Euro)
(Ziffer 5: Beratung 20,50 Euro)
Ziffer 35.2A: Dorn-Therapie, orthostatischer Apparat gesamt 23,50 Euro
Ziffer 20.2: Nervenpunktmassage 12,50 Euro
Ziffer 20.3A: Breuss-Massage 19,00 Euro

Diese Rechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung durch die einzelnen Kassen ist unterschiedlich und sollte zuvor vom Patienten mit seinem Kostenträger abgeklärt werden.
Eine evtl. Differenz ist vom Patienten zu tragen.